• Piloten

 

Piloten, die Flugzeuge im Werkverkehr fliegen wollen, müssen wie bei gewerblichem Flugbetrieb über kommerzielle Fluglizenzen verfügen. 

Es gibt allerdings die Möglichkeit, sofern das Flugzeug hierfür zugelassen ist, Flugzeuge mit nur einem Piloten zu betreiben. 

Unabhängig davon muss der Pilot*in/die Piloten über mindestens eine Berufspilotenlizenz verfügen. Piloten in unserem Netzwerk haben entweder eine Berufspilotenlizenz (CPL – Commercial Pilot License) mit ATPL-Theory (den sogenannten Frozen-ATPL) oder die vollwertige Verkehrspilotenlizenz (ATPL – Airline Transport Pilot License).

Darüber hinaus muss die Besatzung über die für das Flugzeug notwendige Berechtigung (Rating) verfügen. Meist in Verbindung mit einem Instrument-Rating (IR), das zum Fliegen bei schlechtem Wetter und in Wolken berechtigt. 

 

  • Flugzeuge

 

Soll ein Flugzeug im Werkverkehr betrieben werden, gelten natürlich strenge Vorschriften an Versicherung un Wartung. Ähnlich, wie bei einer Fluggesellschaft. 

Wenn wir Ihr eigenes Flugzeug betreiben und verwalten sollen, kümmern wir uns um diese Dinge. 

Bei angemieteten Flugzeugen kümmern sich die entsprechenden gewerblichen Vercharterungsunternhemen, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das wird selbstverständlich von uns vor jedem Flug geprüft.

 

Verschiedene Flugzeuge sind für verschiedene Einsätze konstruiert und nicht für jeden Zweck geeignet. Es gibt z.B. Flugzeuge, die nicht in Wolken fliegen dürfen oder nicht in Vereisungsbedingungen (unterkühlte Wolken, unterkühlter Regen etc.) fliegen können. 

Gerne helfen wir Ihnen, das Flugzeug zu finden, das zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt, um sie unter allen Bedingungen sicher ans Ziel zu bringen.