Werkverkehr gehört nicht zum gewerblichen Flugverkehr und bedarf somit auch keiner Genehmigung, wenn ein paar Voraussetzungen gegeben sind:

Wir bieten hier im Gegensatz zu gewerblichem Flugbetrieb keine (gewerblichen) Flüge an und besitzen keine Flugzeuge, sondern bieten nur die Dienstleistung an, ein firmeneigenes Flugzeug im Auftrag und auf Rechnung des Unternehmens zu fliegen. 

Dieses Flugzeug muss nicht zwingend vollständig dem Unternehmen gehören, sondern kann beispielsweise als fractional ownership in einer Haltergemeinschaft oder im Leasinggeschäft betrieben werden. 

Die Beförderung steht nicht der Öffentlichkeit, sondern nur Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden, etc. zu und muss der Erfüllung eines unternehmerischen Zwecks dienen. Z.B. Kundenbesuch. 

Unsere Piloten werden dauerhaft als freie Mitarbeiter zur Durchführung von Werkflügen der entsprechenden Unternehmen tätig. Die Unternehmen haben also eine Kontrolle über den Flugbetrieb. 

Für alle weiteren Flüge haben wir in unserem Netzwerk Kontakte, die über ein Airline Operator Certificate (AOC) verfügen und stellen gerne den Kontakt her.